Kempen. Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Brief vom Finanzamt aussieht, kann sich als teure Falle entpuppen. Die Polizei im Kreis Viersen rät, die Schreiben aufmerksam zu prüfen. Auf welche Merkmale Bürgerinnen und Bürger achten sollten.
Im Landkreis Viersen hat die Polizei eine betrügerische Masche gewarnt: In den letzten zwölf Monaten sind zunehmend gefälschte Steuergutachten bei unbefugten Bürgern eingetroffen, meldete die Kreispolizeidirektion am Dienstagnachmittag. Personen, welche ihre Steuererklärungen bereits vorgelegt haben und nun das Schreiben des Finanzamts erwarten, sollten besonders achtsam bleiben. Laut der Polizeistelle könnte etwas, was zunächst wie ein normaler Brief von der Finanzverwaltung aussieht, tatsächlich zu einem kostspieligen Problem werden.
Wie können Staatsbürger gefälschte Steuerbescheid entdecken? "Vergleichen Sie die eingesetzte Identifikationsnummer mit Ihrer eigenen", empfehlen die Behörden: "Wenn behauptet wird, dass Ihre Nummer geändert hat, besteht dies höchstwahrscheinlich aus einer Fälschung. Überprüfen Sie die Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindungen mit den Informationen des zuständigen Finanzamts." Für die Kontaktinformationen der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ist das Internet ein guter Ort zur Abfrage. www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt Zusätzlich empfiehlt die Polizei den Bürgern, bei den Dokumenten nach sprachlichen Unstimmigkeiten Ausschau zu halten, zum Beispiel wenn Worte wie „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ auftauchen. Dies gilt als "klares Warnsignal", erklärt die Polizei, da dieser Ausdruck nicht verwendet wird. Darüber hinaus enthält jedes gültige Steuergutachten stets eine Erklärung zur Rechtshilfe sowie Grundlagen für die Besteuerung. Wenn solche Elemente fehlen, sollten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Überprüfen Sie auch das Poststempel, die Schriftart und die Textgröße – Abweichungen davon im Vergleich zu früheren Mitteilungen könnten darauf hinweisen, dass es sich um eine gefälschte Kopie handelt, lautet die Warnung durch die Polizei.
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Jemand, der den Verdacht hegt, möglicherweise ein betrügerisches Dokument erhalten zu haben, soll sich nicht beunruhigen lassen. Wie das Präsidium empfiehlt: "Wenden Sie sich an Ihre zuständige Steuerbehörde und erkundigen Sie sich genau, ob Ihnen ein Bescheid zugestellt worden ist oder ob eine Zahlungsanforderung vorliegt." Im Falle eines Betrugsmittels sollten Sie notfalls einen Antrag auf polizeiliche Untersuchung stellen, entweder bei Ihrer örtlichen Polizeistation oder online. www.polizei.nrw online.
(biro szo)
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