In dem Koalitionsvertrag findet man nur einige Einsparungsmaßnahmen. Diese sind oft sehr ungenau beschrieben. Zum Beispiel wird darin erwähnt, dass ab sofort eine "Aufgaben- und Ausgabenkritik" gestartet werden soll. Ein wichtiger Aspekt hierbei lautet: "Wir werden alle Subventionszahlungen einem gründlichen Check unterziehen." Der Bundesrechnungshof hält dagegen bereits festere Vorschläge bereit. Vor Beginn ihrer Tätigkeit haben die neu gebildeten Regierungskollegen ein umfassendes Spardokument präsentiert, das mindestens 30 Mrd. Euro einsparen könnte.

„Konsolidierung dringender denn je“

Vor dem Hintergrund der anwachsenden Staatsschulden ist die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Festigung des Haushaltsplans für das Bund mehr als ever drängend, betonte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller am Dienstagnachmittag beim Vortrag seines Berichts. Darin werden beispielsweise Forderungen nach Abschaffung vieler Steuervorteile erhoben. "Eine bedeutende Unterstützung für stabile staatliche Finanzen könnte eine kraftvolle Aktion gegen fiscale Beihilfen und Steuerschlupflöcher bieten", sagte der höchstrangige Prüfungsoffizier. Hier sind einige spezifische Empfehlungen, die der BRH macht:

Handwerkerleistungen: Seit 2006 haben private Haushalte die Möglichkeit, bis zu zwanzig Prozent ihrer Lohnkosten für Wartungsarbeiten, Sanierungsvorhaben oder Modernisierungen direkt vom anfallenden Einkommensteueraufkommen abzuziehen. Das Hauptziel dieser Maßnahme bestand darin, das Handwerkssektor zu stärken und Schattenwirtschaft einzuschränken. Heute rangiert diese Steuererleichterung aufgrund ihres Umfangs von mehr als zwei Milliarden Euro unter den Top 20 steuerlichen Subventionsprogrammen. Dennoch betrachtet der Bundesrechnungshof sie als überflüssig.

Er behauptet, es bestehe "Mangel an Vollzug, fehlende Erreichbarkeit der Ziele und Nebeneffekte". Zum Beispiel gelten Senkungen von Abgaben auch für Dienstleistungen, die ohnehin ohne Konkurrenz zur Schwarzarbeit legal angeboten würden. Ein solches Beispiel ist laut dem BRH die Tätigkeit von Schornsteinklopfern. Des Weiteren weisen die Gutachter darauf hin, dass häufig eine doppelte Förderung auftrete: Wenn Eigentümere zb bei Renovierungsvorhaben Subventionen oder günstige Darlehensbedingungen nutzen, sind diese Leistungen normalerweise nicht mehr steuerabsetzbar. Dennoch wird dies kaum jemals durch die Finanzbehörden überprüft, wie kritisieren sie.

Dieselprivileg: Der Diesekraftstoff wird erheblich weniger besteuert im Vergleich zum Benzin. Obwohl die Fahrzeugsteuer ein bisschen höher liegt, fördert insgesamt diese Steuersubvention die Transportindustrie. Gemäß dem Bundesrechnungshof belaufen sich die daraus resultierenden Verminderungen an Einnahmen jedes Jahr auf etwa sieben Milliarden Euro. Der BRH sieht diese Subvention jedoch als unbegründet und ansichts dessen schadhaft für das Klima. Aus diesem Grund befürwortet der Rechnungshof eine Anpassung der Besteuerungsrate von Benzinto diesel "dringend", wie es vom BRH formuliert wurde.

Kerosinbesteuerung: Die Treibstoffe für Flugzeuge sind steuerbefreiend. Diese Freistellung zählt zu den 20 bedeutenden Steuervorteilen im deutschen Recht und beträgt etwa 600 Millionen Euro pro Jahr. Gemäß dem Bericht des Bundesrechnungshofs sollte dieser Vorteil aus Umweltschutzsorgen heraus abgeschafft werden.

Tonnagebesteuerung: Inlandische Reedereien sind berechtigt, ihre Einnahmen aus dem Geschäft mit Handels Schiffen nicht nach ihren tatsächlichen Profiten sondern gemäß der Tonne des Schiffes festzulegen. Diese Methode gewährt den Unternehmen erhebliche Steuerbegünstigungen. Gemäß Angaben des Bundesreederieverbandes (BRH) belaufen sich die durch diese Praxis entstandenen Steuerverluste im Zeitraum vom Jahr 2021 bis 2024 auf über 22 Milliarden Euro. Nach Meinung der Wachstumsprüfenden Behörden erreichen jedoch die Maßnahmen ihr Ziel nicht vollständig. Das liegt daran, dass trotz des hohen Umfangs an Zuschüssen der Bestand deutscher Flotten bei den Reedereien weiterhin jährlich abnimmt. Daher wird eine strikte Begrenzung dieser Subventionen gefordert.

Ermäßigte Umsatzsteuer: Einige Waren sind lediglich unter Verwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent besteuert. Trotz der Tatsache, dass bereits im Jahr 2010 der Bundesrat die Reichweite dieser Freistellungen missbilligt hatte, haben diese sich seither sogar vergrößert. Der Europäische Rechnungshof schätzt das Gesamtumlaufvolumen solcher Reduzierungen auf etwa 35 Mrd. EUR pro Jahr – was einem Anstieg von zehn Milliarden Euro gegenüber dem Stand vom Jahre 2010 entspricht. Diese Ausnahmeregelungen führten praktisch immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Festlegung der Grenzen und waren oft nicht nachvollziehbar logisch begründet, wie es hieß. Deshalb rufen die Kontrolleure nun zur Änderung, welche vorsehen würde, dass weniger Fälle als exzeptionell eingestuft würden. Durch diesen Vorschlag glauben sie potentielle zusätzliche Einkommen in einer Milliardenhöhe erschließen zu können. Dennoch hat die aktuelle Regierungschefin vor kurzem eine weitere Steuerermäßigung angekündigt: Im Bereich Gaststätten wird ab sofort ständig der gesetzlicht erhobene Satz von sieben Prozent angewendet.

Steuervollzug Laut den Meinungen der Rechnungsprüfenden fehlt es der Finanzaufsicht weiterhin an der Kapazität, die gesamte Besteuerung der "Platformökonmie" – wie beispielsweise Mieteinnahmen via Airbnb – zu gewährleisten. Zudem gelangen gemäß den Bewertungen der Prüfenden regelmäßiger Steuern freie Erträge aus Krypto-Währungen an den Staat vorbei. Der Revisionsrat hält große Besteuerungsdefizite für möglich und gibt damit einen warnenden Ton an.

Steuerhinterziehung: Der BRH ruft eindringlich dazu auf, den Kampf gegen Steuervermeidung weiterzuverstärken. Speziell befürwortet er eine Modernisierung der IT-Infrastruktur für die Bekämpfung von betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit Mehrwertsteuerschwindel. Diese Systeme sind bereits seit nahezu zwanzig Jahren nicht mehr angesichts aktueller technischer Standards relevant. Darüber hinaus weist der Rechnungshof erhebliche Unterschiede in der Qualität des Einsatzes der Steuerermittlung zwischen den verschiedenen Bundesländern nach. In bestimmten Regionen wurden beispielsweise die entdeckten „Panama-Papiere“ nur sehr unzureichend analysiert. Des Weiteren hat sich das Bundesministerium der Finanzen weitgehend zurückhaltend gezeigt und stattdessen eher darauf verzichtet, die örtlichen Behörden aktiv zu unterstützen.

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