Frankfurt am Main (dpa-Nachrichtenagentur) – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage eines Wirtschaftsverbandes gegen den Verkauf unzugelassener Krebstherapiemittel zurückgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab, ist es wichtiger, den Bedürfnissen kranker Patienten Rechnung zu tragen, auch wenn dies bedeutet, dass bestimmte Regelungen zur Einstellung solcher Therapien außer Kraft gesetzt werden müssen.

Der Gegner des Antrages, ein Apothekener von der Taunus-Region, produziert Medikamente zur Therapie eines seltenen Formen von Krebs, die hauptsächlich bei Kinder vorkommt. Diese Erkrankung hat im Allgemeinen einen fatalen Verlauf und eine mittlere Lebenserwartung von nur zehn Monaten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es keinerlei unmittelbare Bedrohung für aktuell läufige klinische Tests gibt, falls diese Substanzen verkauft werden.

Beim Abwägen wurde hauptsächlich berücksichtigt, dass das Medikament tatsächlich die Chance einer Genesung bietet und ausschließlich Patienten gegeben wird, für die alle anderen Therapiemöglichkeiten erschöpft sind. Das Gericht hob den verfassungsrechtlichen Schutz des Lebens als oberstes Gutwert hin. Die sofortige Entscheidung kann nicht angefochten werden.

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